Die aktuelle Debatte um den Holdereggenpark – ausgelöst durch das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Rettet den Holdereggenpark“ gegen eine geplante Brücke – richtet sich gegen ein Projekt, das aus Sicht der Stadtverwaltung bereits so ausgestaltet ist, dass der Park nicht bedroht wird. Im Folgenden werden die wichtigsten Argumente dargelegt, warum aus meiner Sicht das Bürgerbegehren nicht mehr nötig ist bzw. sogar kontraproduktiv sein könnte.
1. Klarstellung: Der Park bleibt erhalten
Die Stadt Lindau verdeutlicht in einer offiziellen Mitteilung:
- Der Holdereggenpark „bleibt erhalten“.
- Der geplante Neubau einer Brücke ins „Gleisdreieck“ verläuft nicht mitten durch den Park, sondern lediglich am äußeren Rand.
- Der gewachsene Baumbestand im Park sei nicht gefährdet – wesentliche Eingriffe in die Grünanlage seien nicht vorgesehen.
Damit ist – nach Aussage der Stadt – die Ausgangsannahme der Bürgerinitiative („Zerstörung“ des Parks) faktisch entkräftet. Wenn das zugrunde liegende Risiko nicht besteht, verliert das Bürgerbegehren seinen eigentlichen Zweck.
2. Ressourcen-Effizienz: Zeit, Geld, Aufmerksamkeit besser nutzen
Ein Bürgerbegehren bindet personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen:
- Die Initiator:innen müssen Unterschriften sammeln, Öffentlichkeitsarbeit leisten, juristische Beratung einholen.
- Die Verwaltung muss prüfen, kommunizieren, ggf. Abstimmungsprozesse vorbereiten.
- Währenddessen könnten dieselben Mittel auf andere kommunale Projekte verwendet werden – z. B. Infrastruktur, Soziales, Umweltmaßnahmen – bei denen tatsächlicher Handlungsbedarf besteht.
Wenn der Park tatsächlich nicht bedroht ist, so wie es die Verwaltung darlegt, dann wären diese Mittel meines Erachtens besser in echte Problemlagen investiert, statt in einen Prozess mit primär symbolischem Charakter.
3. Ablenkung von wichtigen Themen
Die Diskussion um die Brücke und den Park zieht öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. Das hat zwei mögliche negative Effekte:
- Wichtige andere Themen geraten in den Hintergrund – z. B. bezahlbarer Wohnraum, Verkehrsentlastung, Modernisierung öffentlicher Einrichtungen.
- Eine Polarisierung entsteht: Statt konstruktiv gemeinsam Lösungen zu gestalten („Wie können Brücke + Park + Grünraum gut zusammen funktionieren?“) entsteht eine Blockadehaltung („Die Brücke vs. der Park“) mit potenziell hinderlicher Wirkung.
Wenn die Verwaltung glaubhaft darlegt, dass der Park bewahrt wird, dann wäre eine konzentrierte Kooperation sinnvoller als ein kontraproduktives Verfahren.
4. Risikobetrachtung: Was passiert, wenn das Bürgerbegehren gewinnt?
Sollte das Bürgerbegehren erfolgreich sein bzw. ein Bürgerentscheid stattfinden, ergeben sich mögliche Konsequenzen:
- Kosten für die Abstimmung und ggf. rechtliche Begleitung fallen an – Kosten, die eine Kommune tragen muss.
- Das Projekt der Brücke (bzw. die Erschließung des „Gleisdreiecks“) könnte verzögert oder juristisch behindert werden. Das wiederum könnte Bau- und Planungskosten erhöhen.
- Der Nutzen des Projekts (z. B. bessere Erschließung, Wohnraum, Infrastruktur) würde verzögert – mit Konsequenzen für Stadtentwicklung und Bürger:innen.
Angesichts des Umstands, dass der Park laut Verwaltung nicht gefährdet ist, erscheinen diese Risiken im Verhältnis zur tatsächlichen Schutzbedürftigkeit des Parks überzogen.
5. Fazit
Zusammengefasst sind meine Argumente:
- Der Holdereggenpark ist – laut offizieller Mitteilung der Stadt Lindau – nicht bedroht, da die Eingriffe minimal und am Rand verlaufend sind.
- Ein Bürgerbegehren erschöpft Ressourcen, die sinnvoller in andere Projekte investiert wären.
- Statt Blockadehaltung wäre ein kooperativer Ansatz klüger – mit dem Ziel, Brücke, Neues Wohngebiet und Grünraum so zu gestalten, dass alle profitieren.
- Wenn der Kern der Bürgerinitiative-Forderung (Schutz des Parks) bereits erfüllt ist, verliert der Aufwand für das Bürgerbegehren an Legitimität.